Der Gastaufnahmevertrag

 

Dieser Vertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die auf Seiten des Gastes und des Gastgebers entstehen, wenn ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen wird.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1  Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Wohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt ist.

§ 2  Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages - gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3  Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des angemieteten Objektes dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 4  Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten und auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Preis abzüglich der nachfolgend genannten Erfahrungssätze zu zahlen diese betrag bei:

 

  • Übernachtung mit Frühstück 20%
  • Übernachtung mit Halbpension 30%
  • Übernachtung mit Vollpension 40%
  • Ferienwohnung 10%

§ 5  Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/ Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

§ 6  Bis zur anderweitigen Vermietung der Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den in der Reservierungsbestätigung angegeben Preis abzüglich des vorgenannten Nach- lasses zu zahlen.

 

Dieser Vertrag basiert auf den Richtlinien der DEHOGA

Der Tourist-Zentrum Bad Grund (Harz) e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Zum Abschluss einer Versicherung klicken Sie bitte hier

 

Ein Wort zum Thema Kurtaxe

 

Spaziergang ohne Ruhebänke? Tanztee nur im Nachbarort? Unvorstellbar. Aber Hand aufs Herz, haben Sie schon einmal überlegt, wovon all die Selbstverständlichkeiten, die Sie zu Recht erwarten, finanziert werden? Überlegen Sie bitte einmal, wie viel Zeit und Kosten es verursacht, Parkanlagen sauber zu halten oder Musiker für den Tanznachmittag zu verpflichten.

 

Zwei Beispiele nur, aber sie zeigen: Besonders in Zeiten leerer Kassen leisten Sie als Gast einen entscheidenden Beitrag dazu, die reizvollen Kurorte in Deutschland attraktiv zu erhalten. Die Bad Grundner Kurkarte gilt gleichzeitig als Harzgastkarte, mit der Sie in fast allen Harzorten zahlreiche Vergünstigungen erhalten.

 

Als unser Gast haben Sie sicher Verständnis dafür, dass wir von Ihnen einen kleinen Beitrag - die Kurtaxe - erbitten. Sie bekommen dafür eine Kurkarte, mit der Sie an vielen Stellen in Bad Grund erhebliche Preisvorteile bekommen. Die Kurtaxe ist in den angegebenen Zimmerpreisen nicht enthalten. Sie wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen und beträgt pro Tag:

  • für Einzelpersonen oder für Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres je Euro 1,50
  • für das erste Kind einer Familie vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Euro 0,75
  • für eine Familie Euro 3,75

KK